Führerscheinsehtest für Berufskraftfahrer
Augenoptikerinnen und Augenoptiker dürfen seit 18. August 2026 die erweiterten Führerscheinsehtests für Berufskraftfahrer durchführen. Die Prüfung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E stellt erheblich größere technische Anforderungen an die Ausstattung und die fachliche Kompetenz der Augenoptiker, als die Durchführung des Führerscheinsehtests. Neben der Prüfung der zentralen Tagessehschärfe sind Prüfungen des Farbsehens, des Kontrast- oder Dämmerungssehens, der Gesichtsfeldmessung sowie des Stereosehens vorgeschrieben.
In der folgenden Tabelle finden Sie Betriebe, die diese Sehteste anbieten.